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Wiedereingliederung/Pflegestufe
Hallo ihr alle,
meine Frage ist:
Kann das Sozialamt eine Pflegestufenüberprüfung anordnen? Wenn ich es nicht tue,erhalte ich keine Wiedereingliederung?
Seit ein paar Jahren erhalte ich 6 std/Woche. GDB 100 aufgrund von Traumafolgen. Ich lebe in eigener Wohnung.
Und wenn die das dürfen, hat die Pflegestufe Nachteile für mich, insofern, dass ich Hilfen anders weniger erhalte?
Ich habe Angst das ich sozusagen aufgegeben werde und es irgendwann nur noch um „aufbewahren“ geht.
Ich hoffe, das mir jemand Hilfreiches sagen kann oder auch Tipps wo ich weiterlesen kann.
liebe Grüße,
stern
Ein Zusatz noch, das Sozialamt fordert das schon. Darf es das?
Wies aussieht ja, können die das. Von mir verlangten sie das auch. Ich erhalte Landespflegegeld. Warum die das machen ist klar. Rechtsgrundlage beruft man sich auf vorrangig anderer Leistungsträger. Ich habe den Antrag runtergeladen und drauf geschrieben, das ich einen „Negativbescheid“ für Amt brauche. Antwort kam noch keine.
Dann ist das jetzt wegen der Änderungen… Dann wird es ja in der nächsten Statistik einen ziemlich anstieg an Pflegebedürftigen geben….
Ich denke der Gutachter wird trotzdem kommen und all die Fragen stellen. Weiß jemand, ob man ein Recht darauf hat, dass eine Gutachterin kommt?
Ich finde das so schlimm alles, weil es so völlig ohne Beratung läuft und ich nicht weiß, welche Vor- oder Nachteile das haben wird in Zukunft.
Wer berät bei sowas? Bereitet einen vor und erklärt? Ich muss die Beratungsstellen fragen. Dabei bin ich jetzt schon völlig überfordert.
Ich hasse diese Fremdbestimmung.
Kann jemand noch mehr dazu schreiben? Die Recherche im Internet überfordert mich derzeit leider total.
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LikeDislikeGeh zum Pflegestützpunkt zu deiner Krankenkasse oder versuchs hier mal http://www.pflegeberatung.de
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LikeDislikePflegestützpunkt. Ich werde mal sehen was das ist. Die Internetseite schien mir nicht so hilfreich, werde aber noch mal in ruhe gucken.
Danke
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LikeDislikeHallo liebe Fragestellerin,
leider muss ich eine Rückfrage stellen. Und zwar geht es bei dir um eine Pflegebegutachtung im Sinne der Eingliederungshilfe oder nach Pflegeversicherung SGB XI. Wenn es um SGB XI geht, gibt s mMn eine Regelung, dass nach Einführung der Pflegegrade bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Neubegutachtung stattfinden darf. Aber kontaktier nochmal Anwälte wie Christian Au, Oliver Tolmein oder Franziska Benthien oder Pflegesachverständigen Thosten Koch.
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LikeDislikeHallo Markus,
Rückfragen sind kein Problem!
Ich erhalte seit Jahren Wiedereingliederunshilfe. Jetzt wurde ich aufgefordert eine Einstufung in einen Pflegegrad zu beantragen. weil sonst die Leistungen versagt werden könnten. Ich habe keinen Pflegegrad und weiß auch nicht ob ich einen will, weil ich nicht weiß, was das für mich bedeutet.
Ich mache jetzt einen Termin bei der Beratungstelle für Menschen mit Behinderung.
Ich hoffe, das die mir erklären können, was ein Pflegegrad, im Gegensatz zur Wiedereingliederungshilfe für mich bedeutet, so dass ich entscheiden kann, wie ich die Fragen vom Gutachter beantworten werde.
Anwälte wären eher ein späterer Schritt, wenn ich weiß was ich brauche und es anders kommt. Das Sozialamt darf das ja anscheinend fordern, denen geht es ja nur darum einen anderen oder zusätzlichen Kostenträger zu finden.
Gruß
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LikeDislikeahhh jetzt verstehe ich es auch. Das haben die bei meinem Sohn im letzten Sommer auch versucht – ich sollte bei der Krankenkasse einen Antrag stellen und bei der Pflegekasse – dabei geht es bei uns um „Teilhabeleistungen“. Also Wegebegleitung, Lese- Schreibassistenz etc…
Die Krankenkasse hat sich schlapp gelacht und mir auf Verlangen auch etwas schriftlich mitgegeben, dass sie nicht verstehen was sie damit zu tun haben… Das hat dann ausgereicht und die Leistung (die seit 22 Jahren bei uns läuft) wurde weiter bewilligt…
Wie du es schon schreibst – die versuchen gerade die Kosten auf andere Stellen abzuwälzen… In unserem Fall war das komplett absurd.
Ich habe das als einfach nur nervig empfunden. Ich musste auch nach 22 Jahren einen kompletten Neuantrag stellen, angeblich war die Akte zu dick um die Informationen dort finden zu können (3 Leitzordner).
Vielleicht bilde ich es mir ein, aber die Bürokratie scheint wirklich zuzunehmen und unnötige Beantragungen und Gänge werden den Leuten zugemutet, obwohl Bedarf und Leistung eigentlich klar sind. Mein Anwalt gab mir den Tipp – dass die Ämter selbst dafür sorgen müssen, wenn sie meinen eine andere Stelle ist zuständig – dann muss das Amt an die heran treten.
Hallo Sabine,
schön das ich es jetzt verständlicher schreiben konnte :)
Es ist immer wieder erstaunlich, wie Ämter einem das Leben immer mal wieder erschweren.
Was waren Deine Motive, die Pflege als nicht richtig für Deinen Sohn einzustufen? (Wenn das nicht zu persönlich ist)
Ich werde das Gutachten wohl machen lassen müssen.
Es ist erstaunlich, das bisher niemand mir erklären kann was genau die Pflege anders an Aufgaben hat als die Wiedereingliederungshilfe bei Psychischen Behinderungen. Es geht eben nicht um körperliche Pflege oder geistige Behinderung. Vielleicht erfahre ich bei der Caritas mehr. Ich werde hier Rückmelden.
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LikeDislikeDie Antwort ist eigentlich relativ einfach… Leistungen die die Pflegekasse übernimmt, bzw. das Sozialamt als Hilfe zur Pflege sind in der Regel Aufgaben, die mit der Selbstversorgung zu tun haben. Der Fokus liegt dabei auf Übernahme der Tätigkeiten und nicht darin die Motivation oder die Selbstwirksamkeit der entsprechenden Person zu aktivieren. Wenn solche Leistungen über die Eingliederungshilfe (zum Bsp. bei seelischer Behinderung) erbracht werden, dann geht es in der Regel schon um das geimeinsame Handeln und im Grundsatz darum den Grad der Selbständigkeit zu erhöhen… In der Regel ist natürlich die Leistung der Eingliederungshilfe teurer, da es in solchen Fällen durchaus Kreativität und psychiatrisches bzw. lernpsychologisches Fachwissen benötigt um jemanden hinsichtlich seiner Selbständigkeit zu fördern.
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LikeDislikeOffTopic: Warum habe ich bei einer meiner Kommentaren hier eine -1 ? Was bedeutet das?
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